Heute endet die Konsultationsphase zu den Sektorleitlinien für neue Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien, mit denen die Bundesregierung die Außenwirtschaftsförderung stärker am Klimaschutz ausrichten will. Die Leitlinien legen fest, welche Technologien künftig als besonders förderungswürdig gelten und welche Projekte nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden können.
Die Umweltorganisationen Deutsche Umwelthilfe und urgewald, die sich an der Stakeholder-Konsultation beteiligt haben, üben Kritik und bemängeln insbesondere Ausnahmen bei die Förderung von Gasprojekten im Ausland.
Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe:
„Mit so vielen Ausnahmen für Gasprojekte verpasst die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel, die Außenwirtschaftsförderung am 1,5°C Limit auszurichten und legt stattdessen weitere fossile Nutzung auf Jahrzehnte fest.“
Regine Richter, Energiekampaignerin, urgewald:
„Das bedeutendste Unterstützungsinstrument für fossiles Gas, die UFK-Garantien, werden von den Sektorleitlinien nicht erfasst. Damit ist der Versuch der Bundesregierung für mehr Klimaschutz in der Außenwirtschaftsförderung gründlich missglückt. Die Bundesregierung bricht damit Ihr Versprechen von der Klimakonferenz im Jahr 2021, keine öffentlichen Gelder mehr für fossile Energien zu vergeben.“
Im vergangenen Jahr wurden ungebundene Finanzkreditgarantien (UFK-Garantien) in Höhe von 3 Mrd. US-Dollar für Flüssiggaslieferungen nach Deutschland vergeben. Alle Exportkreditgarantien (fossile und fossilfreie Projekte), die 2022 vergeben wurden, summieren sich auf 14,9 Mrd. Euro. Im Juni antwortete die Bundesregierung dem Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert, dass es eine Voranfrage für ein weiteres LNG- Lieferungsgeschäft in den USA im Umfang von 3 Mrd. US-Dollar sowie mehrere informelle Anfragen für Absicherungsmöglichkeiten des Bundes für LNG-Lieferungen gebe.
Die Sektorleitlinien sehen drei Kategorien für die Finanzierung von Projekten vor. Für Anlagen und Projekte der weißen Kategorie bleiben Konditionen unverändert. In diese Kategorie fallen auch Gasprojekte. Unter bestimmten Ausnahmen kann die Förderung und Aufbereitung von Gas finanziell unterstützt werden, etwa zur Erzeugung von blauem oder türkisen Wasserstoff. Auch neue Infrastruktur für Transport und Lagerung ist förderungsfähig, wenn sie für neue Gasfelder notwendig ist. Gaskraftwerke sind ebenfalls weiter förderbar, wenn sie technisch auf den Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können, oder mit CCS ausgerüstet werden.
Deutschland hatte sich auf der COP26 mit der Unterzeichnung des “Glasgow Public Finance Statement” zum Ausstieg aus der internationalen Finanzierung fossiler Energien bekannt und sich verpflichtet, ab Ende 2022 über eine Anpassung im nationalen Recht keine weitere neue direkte finanzielle Unterstützung für fossile Brennstoffe im Ausland mehr bereitzustellen – mit begrenzten, klar zu definierenden Ausnahmen, die mit dem 1.5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens kompatibel sein müssen.