Grundsätzlich behält urgewald sich das Recht vor, jede Art von Spende oder Unterstützung zurückweisen zu können.
Die Regeln gelten ab Herbst 2017 und werden bei Bedarf überarbeitet.
Spenden von Privatpersonen
Ab einer Einzelspende von 5.000 Euro überprüfen wir, ob die Spende angenommen werden kann. Erbschaften können ohne weitere Überprüfung angenommen werden, es sei denn, es sprechen wirtschaftliche oder juristische Gründe dagegen.
Spenden/Zuwendungen von Stiftungen
Vor der Einwerbung und Annahme von Fördergeldern findet eine Überprüfung in Frage kommender Stiftungen und öffentlicher Förderinstitutionen statt.
Spenden von Unternehmen
urgewald nimmt auch Spenden von Unternehmen an. Grundsätzlich ausgeschlossen sind jedoch alle Banken sowie Unternehmen, gegen die wir Kampagnen führen.
Umgang mit Honoraren
Honorartätigkeiten von urgewald-Mitarbeiter*innen als Referent*in oder Podiumsteilnehmer*in sollen:
- auf der Basis von durchschnittlichen Lohn- und Allgemeinkosten berechnet werden
- grundsätzlich soweit möglich direkt an urgewald gezahlt werden
- können von den Mitarbeiter*innen auch direkt angenommen werden, z.B. wenn sie nicht in der Arbeitszeit stattfinden
- Bei Honoraren über 1.000 Euro findet eine interne Überprüfung statt
Transparenz und Berichterstattung:
urgewald ist der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen und erfüllt deren Anforderungen. Auf das DZI-Spendensiegel (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) verzichten wir aus Kostengründen, obwohl wir die Anforderungen zu einem Großteil erfüllen. In unseren Jahresberichten veröffentlichen wir die Summe aller Einzelspenden von Privatpersonen, Erbschaften und Stiftungs-Zuwendungen sowie Fördermittel öffentlich-rechtlicher Träger.